Gemeindehaus

Abstimmungen / Wahlen

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen.

Stellvertretung

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich

  • Die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel sind in das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu legen und das Stimmzettel-Kuvert ist anschliessend zuzukleben.
  • Der Stimmrechtsausweis ist im entsprechenden Feld zu unterzeichnen und gemeinsam mit dem Stimmzettel-Kuvert ins Antwort-Kuvert zu legen, so dass die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Das Antwort-Kuvert kann in den Gemeindebriefkasten geworfen werden oder per Post zugestellt werden. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Geschäftsantwortsendung mit B-Post-Frankatur

Immer mehr Stimmberechtige machen von der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch. Vermehrt haben wir dabei festgestellt, dass nach dem Abstimmungssonntag noch briefliche Stimmabgaben bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des Stimmmaterials zulässig. Die Stimme hat spätestens am Vortag des Abstimmungstages einzutreffen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, das Couvert mit dem Stimmmaterial aufgrund der Zustellfristen frühzeitig zur Post zu bringen. Die Geschäftsantwortsendung ist mit einer B-Post-Frankatur versehen. Es ist auch möglich, das Couvert mit dem Stimmmaterial im Gemeindebriefkasten bis am Vortag des Abstimmungstages einzuwerfen. Ein Couvert darf nur das Stimmmaterial einer einzigen Person enthalten.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe

  • Es wird nicht das zugestellte Stimmkuvert als Antwort-Kuvert verwendet
  • Der Stimmrechtsausweis ist nicht unterzeichnet
  • Die Stimm- und Wahlzettel sind nicht im amtlichen Stimmzettel-Kuvert
  • Das amtliche Stimmzettelkuvert ist nicht verschlossen
  • Das Stimmkuvert trifft zu spät ein

Organisation / Verantwortung

Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Organisation der Abstimmungen und Wahlen. Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim Wahlbüro.

Wahllokal / Urnenöffnungszeiten

Das Islisberger Stimm- und Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus des Dorfes. Die Urnen sind jeweils am Abstimmungssonntag von 09.30 bis 10.00 Uhr geöffnet.

Abstimmungsresultate

Die aktuellen Abstimmungs- und Wahlergebnisse der Gemeinde Islisberg werden unmittelbar nach deren Auszählung sowie nach Ablauf der eidgenössischen Sperrfrist jeweils unter der Startseite dieser Homepage veröffentlicht und im Anschlagekasten beim Gemeindehaus ausgehängt.

Abstimmunginformationen

www.ag.ch
easyvote

Die Termine der Gemeindeversammlungen sind auf dieser Homepage bei den Veranstaltungen eingetragen.

Gemeindeverwaltung Islisberg
Bonstetterstrasse 2
8905 Islisberg

Tel. 056 634 22 25
E-Mail

Öffnungszeiten
Mo. 14.00 - 18.00 Uhr
Di.   09.00 - 11.00 Uhr
Do.  09.00 - 11.00 Uhr