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Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien

Bei der Gemeindekanzlei können Sie Ihre Unterschrift oder die Echtheit von Kopien beglaubigen lassen.

Unterschriftsbeglaubigungen

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).
  • Kosten Fr. 20.00 (§ 6 des Dekrets über den Notariatstarif vom 30. August 2011 / SAR 295.250) 

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
  • Kosten Fr. 10.00, ab der 2. Seite Fr. 5.00 (§ 6 des Dekrets über den Notariatstarif vom 30. August 2011 / SAR 295.250)

Apostille

Falls das zu beglaubigende Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde in der Regel zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille (vgl. namentlich das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung vom 11. März 1973; SR 0.172.030.4) durch das Pass- und Patentamt, Bleichemattstrasse 1, 5001 Aarau,
Tel. 062 835 19 28 oder https://www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/pass_id/pass_id.jsp

Bestattung Todesfälle

Gemeindeverwaltung Islisberg
Bonstetterstrasse 2
8905 Islisberg
Telefon 056 634 22 25
gemeindeverwaltung@islisberg.ch

Bei Todesfällen an normalen Wochenenden kann mit der Benachrichtigung bis am Montag zugewartet werden.

Notfallnummer für Todesfälle ausserhalb der Öffnungszeiten:
- Gemeindeschreiberin Susanne Giger 079 705 98 62

 

Einbürgerung

Bitte kontaktieren SIe direkt die Gemeindeverwaltung (056 634 22 25 / E-Mail) bezüglich der ordentlichen Einbürgerungen. Wir informieren Sie gerne und geben Ihnen das Gesuchsformular direkt ab.

Informationen über die erleichterte Einbürgerung erhalten Sie auf der Homepage des Kantons.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Bremgarten bestellen.

Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Telefon 056 648 75 51
familiengericht.bremgarten@ag.ch

Parkplätze Berghof

Die Parkplätze beim Berghof können gegen eine Gebühr gemietet werden.

Die Kosten belaufen sich wie folgt:

Tagesbewilligung        Fr.  5.00
Wochenbewilligung    Fr. 20.00
Monatsbewilligung     Fr. 70.00

Die Parkkarten können am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Für eine Dauermiete (Fr. 70.00 pro Monat) erkundigen Sie sich am Schalter der Gemeindeverwaltung.

Soziale Dienste

Für die Sozialberatungen sowie finanziellen Anliegen wie materielle Hilfe, Alimente, Elternschaftsbeihilfe ist die Abteilung Soziales, Friedlisbergstrasse 11, 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg, Telefon 056 648 22 10, E-Mail: soziales@rudolfstetten.ch, Homepage www.rudolfstetten.ch, zuständig.


Für die Beistandschaften ist der Regionale Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) Mutschellen-Kelleramt, Friedlisbergstrasse 11, 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg, Telefon 056 648 22 90 zuständig.

 

Todesfälle Bestattungen

Gemeindeverwaltung Islisberg
Bonstetterstrasse 2
8905 Islisberg
Telefon 056 634 22 25
gemeindeverwaltung@islisberg.ch

Bei Todesfällen an normalen Wochenenden kann mit der Benachrichtigung bis am Montag zugewartet werden.

Notfallnummer für Todesfälle ausserhalb der Öffnungszeiten:
Gemeindeschreiberin Susanne Giger 079 705 98 62