Bei der Gemeindekanzlei können Sie Ihre Unterschrift oder die Echtheit von Kopien beglaubigen lassen.
Unterschriftsbeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).
- Kosten Fr. 20.00 (§ 6 des Dekrets über den Notariatstarif vom 30. August 2011 / SAR 295.250)
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
- Kosten Fr. 10.00, ab der 2. Seite Fr. 5.00 (§ 6 des Dekrets über den Notariatstarif vom 30. August 2011 / SAR 295.250)
Apostille
Falls das zu beglaubigende Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde in der Regel zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille (vgl. namentlich das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung vom 11. März 1973; SR 0.172.030.4) durch das Pass- und Patentamt, Bleichemattstrasse 1, 5001 Aarau,
Tel. 062 835 19 28 oder https://www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/pass_id/pass_id.jsp